Tarife für Gruppen 2026
| Einzelne Halbtagsführungen (bis zu 3 Stunden) | |
| Von1 bis 20 Personen | € 170,00 |
| Für jede weitere Person | € 3,00 |
| Für jede Stunde extra | € 26,00 |
| Einzelne Ganztagsführungen (bis zu 6 Stunden) |
|
| Begleitung (bis max. 35 Personen) | € 260,00 |
| Für jede weitere Person | € 3,00 |
| Ffür jede Stunde extra | 26,00 |
| Einzelne Führungen für Kreuzfahrtschiffe (max 50 pax) |
|
| Halbtagesforfait (max 4 Std.) |
€ 190,00 |
| Ganztagsforfait (max 7 Std.) Forfait |
€ 250,00 |
| Zusatzsprache Halbtag | € 55,00 |
| Forfait Zusatzsprache Ganztag | € 85,00 |
| Pro Stunde extra | € 26,00 |
| Touren (mehr als 3 Tage) pro Tag | |
| mit einer Dauer von mindestens 3 Tagen bis maximal 8 Stunden von 1 bis 35 Personen Pro Tag in Begleitung (bis max. 35 Personen) |
€ 260,00 |
| Für jede weitere Person | € 3,00 |
| Für jede außergewöhnliche Stunde nach 8 | € 26,00 |
| Flughafenassistenz | |
| Halbtag (bis max. 3 Std.) | € 150,00 |
| Für jede Stunde extra |
€ 25,00 |
| Reisebegleitung Outgoing (pro Tag) | € 180,00 |
Für alle Führungen ab 20 Personen sind Audioguides erforderlich.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
- Bei einer Leistungsdauer von mehr als sechs Stunden beträgt der Zuschlag für jede weitere Stunde 26,00 €.
- Führungen in mehreren Sprachen: Für jede zusätzliche Sprache werden €50,00 berechnet.
- Le spese di Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen mit HP der Reiseleitenden sind vom Auftraggeber zu leisten.
- Der Arbeitstag beginnt nicht vor 7 Uhr. Falls es keine Verbindungen für den Guide gibt, die Gruppe zur vereinbarten Zeit in Empfang zu nehmen, sind eventuelle Transferkosten und Kosten für Übernachtung und Verpflegung am Abend vor Ankunft der Gruppe in Gänze vom Auftraggeber zu leisten.
- Der Arbeitstag endet um 19.00 Uhr. Für Leistungen, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden, wird vor Ort ein Stundenzuschlag von 26,00 € erhoben. Bei Abenddiensten oder Hilfen/Transfers in der Nacht (zwischen 19:00 und 07:00 Uhr) wird zusätzlich zum Halbtags- bzw. Ganztagsgrundsatz ein Nachtzuschlag von 50,00 € erhoben.
- Die angegebenen Honorare verstehen sich brutto, d.h. ohne Quellensteuer und, je nach der Steuerveranlagung des jeweiligen Fremdenführers, ohne Mehrwertsteuer, zuzüglich der italienischen Sozialversicherungsabgaben (in Höhe von 4 % des geschuldeten Bruttohonorars) und zuzüglich der Steuermarke, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die Rechnung aufgeschlagen werden.
- Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers von Touren innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn und bei Stornierungen von Eintages- oder Stundenführungen innerhalb von 24 Std. vor Leistungsbeginn werden 100% des vereinbarten Tarifs berechnet.
- Die dem Verband der regionalen Fremdenführer Sardiniens angeschlossenen Fremdenführer sind strikt an die Einhaltung der vereinbarten Mindesttarife gebunden.

